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Herstellung der Rutschhemmung

Rutschhemmung - Was heißt das überhaupt?

 

Bei der Rutschhemmung handelt es sich um den Haftreibwert bzw. Verdrängungfaktor mit Schuhwerk bzw. barfuß auf Schiefer Ebene.

Die Ergebnisse werden den Bewertungsgruppen R9 (geringste Anforderungen) bis R13 (sehr hohe Anforderungen) an die Rutschsicherheit zugeordnet. Polierte Beläge bestehen selbst die Anforderungen an die niedrigste Bewertungsgruppe R9 nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, durch zusätzliche laser- oder chemotechnische Oberflächenbearbeitungen, auch polierte Beläge rutschsicher auszustatten. Diese wird in Klassen "R" mit den Kennzahlen 9 -13 unterteilt.

Für Fliesen, die als Bodenbeläge in Schwimmbädern und anderen sogenannten nassbelasteten Bereichen wie Krankenhäusern, Umkleide- und Duschräumen eingesetzt werden, erfolgt die Prüfung der Rutschsicherheit gemäß DIN 51097 Prüfung von Bodenbelägen; Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft; Nassbelastete Barfußbereiche; Begehungsverfahren; Schiefe Ebene. Diese Prüfung erfolgt ebenfalls auf der schiefen Ebene, allerdings nicht mit Schuhwerk, sondern dem Einsatzzweck entsprechend barfuß. Die Einteilung erfolgt in die Bewertungsgruppen

  • A - geringe Anforderungen, z.B. für weitestgehend trockene Gänge in den Umkleiden
  • B - mittlere Anforderungen, z.B. Beckenumgänge und
  • C - hohe Anforderungen, z.B. Durchschreitebecken.

Ausrutschunfälle lassen sich allerdings nicht allein durch rutschhemmende Bodenbeläge verhindern. Durch bauliche und organisatorische Maßnahmen sollte sichergestellt werden, dass Verkehrswege möglichst von Wasser frei bleiben bzw. anfallenden Wassers wirkungsvoll abgeführt wird (z. B. durch Gefälle, geeignete Abläufe etc.)

(Auszug aus Baunetzwissen.de)

Rutschhemmung herstellen?

Team Strommer macht´s!