Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.      Geltungsbereich: Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges in schriftlicher Form vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB, sowie die einschlägigen ÖNormen, z.B. B2207 oder B3407. Diese können gerne bei der zuständigen Innung bzw. dem Fachverband angefordert werden. 

2.      Angebot/Kostenvoranschlag: Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Abgabe einer Auftragsbestätigung bzw. mit der gegenseitigen Unterzeichnung (Firmenstempel) des Angebots, als abgeschlossen. Unsere Angebote/Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die absolute Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen aufgrund von Änderungen des Leistungsumfanges, der Beschaffenheit der zu bearbeitenden Flachen, Kollektivvertraglöhne, Materialpreise, die jeweils nicht in unserem Einflussbereich liegen, im Ausmaß von mehr als 15% ergeben, so werden wir, als  Auftragnehmer, den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten auch weiters in Rechnung gestellt werden. Bei Verbrauchergeschäften werden auch allfällige Kosteneinsparungen aliquot weitergegeben.

3.      Pläne, Zeichnungen, sonstige Unterlagen: Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen, sowie Prospekte, Kataloge, Muster und ähnliches bleiben ausschließliches geistiges Eigentum unsererseits, des Auftragnehmers. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung unsererseits, des Auftragnehmers.

4.      Preisgestaltung, Kostenabrechnung, Zahlung: Im Falle eines vereinbarten Preises liegt unserseits die Annahme zu Grunde, dass die vertragliche Leistung ungehindert und in einem Zuge erbracht werden kann. Auch bei einer Pauschalpreisvereinbarung berechtigen uns zusätzliche Leistungen, Änderung der Umstände der Leistungserbringung, die nicht unserer Risikosphäre zuzuordnen sind, oder über den ursprünglichen Inhalt der Vereinbarung hinaus in Auftrag gegebene Leistungen, zu einer Nachforderung in angemessener Höhe bzw. zu den für die ursprünglich vereinbarte Leistung geltenden Konditionen. Alle von uns genannten oder vereinbarten Preise entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation und sind jedenfalls, falls nicht anders vereinbart, zwei Monate gültig. Die Fälligkeit der Zahlung ist in jedem Fall nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug von Skonto oder dergleichen, falls nicht anders vereinbart. Jedwede Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf unser Konto mit Angabe der Rechnungsnummer. 

5.      Transport, Transportkosten, Verwahrungspflicht: Wir gehen davon aus, dass die Zufahrt bis zum Verlegeort bzw. der gewünschten Abladestelle mit Transportern (Klein-LKWs) erlaubt und möglich ist. Sollte dies nicht möglich sein, werden allenfalls zusätzlich erforderliche Transportleistungen gesondert angemessen in Rechnung gestellt. Für Beschädigungen, Nachteile und Verluste (Diebstahl), die nicht von uns zu vertreten sind, hat der Werksbesteller einzustehen und uns völlig schad- und klaglos zu halten, insbesondere wenn der Werkbesteller/Auftraggeber keinen, zur Aufbewahrung von Material und Maschinen geeigneten und ausreichend verschließbaren, Raum zur Verfügung stellt.

6.      Ausführungsbedingungen: Der Werkbesteller/Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass während der Arbeiten eine dauerhafte Raumtemperatur von notwendigen mindestens 10°C gewährleistet, sowie eine für uns unentgeltliche Strom-, Wasser- und Abwasserversorgung.

7.      geringfügige Leistungsänderungen: geringfügige und sachlich gerechtfertigte Änderungen, die nicht den Preis betreffen, die aber z. B. in Unterschieden zum ausgestellten Muster in der Farbschattierung der keramischen Oberfläche, der Maße, der Oberflächenstruktur etc. gelegen sind, können unserseits vorgenommen werden, ohne dass daraus vom Auftraggeber Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden können.  Abweichungen in Farbe/Muster/Beschaffenheit zur ausgestellten Ware, begründen sich durch die Produktionschritte und Produktionschargen derselben. Wir weisen darauf hin, dass eine Abweichung durchaus natürlich ist.

8.      Prüf-, Warn- und Hinweispflicht: Uns trifft keine, über den fachlichen Umfang der Platten- und Fliesenleger hinausgehende, besondere Prüf- und Untersuchungspflicht. Der Werkbesteller/Auftraggeber leistet Gewähr dafür, dass die von uns zu bearbeitenden Böden, Wände etc. alle Voraussetzungen für eine sach- und fachgerechte Werksausführung unserseits besitzen.  Sollte eine sach- und fachgerechte Verarbeitung nicht möglich sein, berufen wir uns auf unsere Prüf-, Warn- und Hinweispflicht!

9.      Termine: Die Überschreitung von uns genannter Termine bis zu einer Woche gilt jedenfalls als genehmigt. Vorraussetzung für den Beginn der Arbeiten durch uns ist die sach- und fachgerechte Fertigstellung des Untergrundes bzw. sonstiger für unsere Leistung erforderliche Vorarbeiten. Bauverzögerungen sind in jedem Fall durch den Werkbesteller/Auftragnehmer zu melden.

10.  Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

11.  Gewährleistung: Die Gewährleistungsfrist beträgt bei unbeweglichen, fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenständen 3 Jahre, ab Fertigstellung. Der Werkbesteller/Auftragnehmer, sofern er kein Verbraucher ist, hat zu beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Fertigstellung vorhanden war. Für alle Unternehmer gilt die Mängelrügepflicht g. §377 UGB, auch in Fällen, in denen es sich um Mängel im Zusammenhang mit der Verlegung handelt. Silikonfugen sind Wartungsfugen und daher von der Gewährleistung ausgenommen.

12.  Rechtswahl: Es gilt österreichisches Recht.

13.  Firmengericht: ZRG Graz

14.  Strommer Fliesen AGB herunterladen

Datenschutz

Als Betreiber dieser Seiten, nehmen wir den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln alle, an uns ausgehändigten, Daten vertraulich, nach den aktuellen, allgemein gültigen Datenschutzrichtlinien, laut DSGVO. Alle erhobenen Daten werden freiwillig an uns herangetragen und vertraulich behandelt. 

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